1. Die vertikale Tragfähigkeit ist in 39 Stufen unterteilt.
2. Die konstruktive Horizontalkraft der Richtung der Bewegungsrichtung des beweglichen Zweiwegeträgers beträgt nicht mehr als 5% der vertikalen Tragfähigkeit des Trägers.
3. Die Ecke der Stütze beträgt nicht weniger als 0,02 rad.
4. Die Auflage ist je nach Verschiebung in 5 Ebenen unterteilt.
5. Die Neigung des an Ort und Stelle gegossenen Trägers wird durch die eingebettete Stahlplatte oder den keilförmigen Betonblock am Boden des Trägers eingestellt. Die Neigung des Fertigteilträgers kann durch die vormontierte Stahlplatte im oberen Teil des Tragträgers oder nach dem Vormontieren der flachen Stahlplatte im unteren Teil des Trägers eingestellt werden. Eine keilförmige geneigte Platte oder ein keilförmiger Betonblock wird der oberen Oberfläche des Trägers hinzugefügt; Wenn die Neigung klein ist, kann die Neigung direkt auf der Oberseite der oberen Trägerplatte eingestellt werden.
6. Der Festigkeitsgrad von Trägerbeton sollte nicht niedriger als C45 sein, und der Festigkeitsgrad von Stützkissenbeton sollte nicht niedriger als C40 sein.






